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Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland e.V. (GSD)

Weiterbildungsordnung der GSD

Laut der Weiterbildungsordnung (WBO) hat jedes aktive Mitglied der GSD in den ersten sieben Jahren nach Anerkennung als GSD-PraktikerIn den Nachweis über 120 Stunden Shiatsu und shiatsubezogene Fortbildung zu erbringen. Einen besonderen Hinweis verdienen dabei auch die erwarteten 5 Stunden an Supervision. GSD anerkannte Lehrkräfte haben ebenfalls entsprechende Nachweise über 120 Stunden zu erbringen.
Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der GSD.

Informations-Veranstaltungen
Basisstufe

Das Fußgelenk: Anatomie und Shiatsu
06.12.2024
mit Ulrike Schmidt


Informationsabend - kostenlos
10.01.2025
mit Ulrike Schmidt
Shiatsu Jahresgruppe 2025
24.01.2025 - 05.12.2025
mit Ulrike Schmidt
Shiatsu Basiskurs 1

01.02.2025 - 02.03.2025
mit Ulrike Schmidt
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Unsere Veranstaltungen

Das Fußgelenk: Anatomie und Shiatsu
06.12.2024
mit Ulrike Schmidt


Kaffeeklatsch mit Ulrike Schmidt
03.01.2025
Informationsabend - kostenlos
10.01.2025
mit Ulrike Schmidt
Die Abschlussprüfung
11.01.2025
mit Ulrike Schmidt und Cornelia Ebel
Das Masunagamodul - Oberstufe Teil 1

17.01.2025 - 18.05.2025
mit Ulrike Schmidt
Shiatsu Jahresgruppe 2025
24.01.2025 - 05.12.2025
mit Ulrike Schmidt
Faszien im Shiatsu

25.01.2025
mit Meike Lucht
alle Veranstaltungen

Filme