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Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland e.V. (GSD)
Weiterbildungsordnung der GSD
Laut der Weiterbildungsordnung (WBO) hat jedes aktive Mitglied der GSD in den ersten sieben Jahren nach Anerkennung als GSD-PraktikerIn den Nachweis über 120 Stunden Shiatsu und shiatsubezogene Fortbildung zu erbringen. Einen besonderen Hinweis verdienen dabei auch die erwarteten 5 Stunden an Supervision. GSD anerkannte Lehrkräfte haben ebenfalls entsprechende Nachweise über 120 Stunden zu erbringen.
Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der GSD.
Praktische Einführung ins Shiatsu, kostenlos
16.04.2021
mit Ulrike Schmidt
Shiatsu Basiskurs 1 über Pfingsten
Shiatsu in der Rehabilitation mit Mike Mandl
27.03.2021 - 28.03.2021
mit Mike Mandl