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Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland e.V. (GSD)

Weiterbildungsordnung der GSD

Laut der Weiterbildungsordnung (WBO) hat jedes aktive Mitglied der GSD in den ersten sieben Jahren nach Anerkennung als GSD-PraktikerIn den Nachweis über 120 Stunden Shiatsu und shiatsubezogene Fortbildung zu erbringen. Einen besonderen Hinweis verdienen dabei auch die erwarteten 5 Stunden an Supervision. GSD anerkannte Lehrkräfte haben ebenfalls entsprechende Nachweise über 120 Stunden zu erbringen.
Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der GSD.