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| Shiatsu - ein horizontales Gewerbe?Gedanken zur berufspolitischen Situation In den letzten Jahren ist eine rege Diskussion um die rechtliche Befugnis entbrannt, ob Shiatsu am gesunden Menschen ausgeübt werden darf, auch wenn der oder die Praktizierende nicht Ärztin oder Heilpraktiker ist. Unsicherheit, Angst und Panik sind entstanden: Darf ich das? Wozu habe ich eigentlich die Ausbildung gemacht? Ist das r e c h t e n s? Was ist überhaupt R e c h t? Ist es das, was in den Gesetzen verankert ist? Ist R e c h t ein statischer Zustand? Was können wir tun? ... Gesetze definieren nicht das LebenNun, zunächst ist Recht kein statischer Zustand. Es ist eine Aussage darüber, was von Menschen zu bestimmten Zeiten als rechtens empfunden wird und diese Rechtsauffassungen sind in entsprechenden Gesetzen verankert. Letztendlich immer zum Wohle und zum Funktionieren der Gesellschaft. Manchmal entspricht jedoch das, was in den Gesetzen steht nicht mehr dem urprünglichen Gedanken, der das Gesetz hat entstehen lassen. War zum Beispiel vor einigen Jahrzehnten Homosexualität in Deutschland noch strafbar, so ist es das nun nicht mehr. (Mittlerweile werden sogar Eheschließungen zwischen Gleichgeschlechtlichen von einigen Bundesländern befürwortet. Ein entsprechenes Gesetzesbeschluß liegt noch nicht vor.) Also ist damals jemand für ein Tun verfolgt worden, weil es früher so `Recht´ war. Heute ist aus `Unrecht´ `Recht´ geworden. Die Zeiten haben sich geändert. Ein anderes Beispiel: töte ich einen Menschen aus Habgier oder Eifersucht, ist es strafbar. Töte ich jemanden auf Anweisung, z.B. durch Gerichtsbeschluss - wie in einigen Ländern üblich - oder im Krieg, so ist es nicht strafbar. Interessant bei diesen Beispielen ist, dass die Handlung die gleiche ist, die Ansicht über die Rechtsfrage jedoch unterschiedlich ausfällt. Es gibt Richtlinien zu Gesetzen, Kommentare und Durchführungsverordnungen. Es gibt darüberhinaus Gerichtsurteile, meist Einzelfallurteile, die Recht sprechen. Urteile sind keine Gesetze per se. Es sind sozusagen Interpretationen. Gesetze entwickeln sich, haben sich immer entwickelt und werden sich auch immer weiterentwickeln. So gesehen unterliegen Rechtsgestaltungsprozesse auch energetischen Prinzipien: starre, veraltete, nicht mehr dem Leben und der Gesellschaft angemessene Gesetze können sich langfristig nicht halten. Gesetze passen sich an das Leben an, an das, was das Volk (bzw. deren Vertreter) für Recht hält. Änderungen von Gesetze oder Paragraphen sind auf Grund des deutschen Gesetzgebungsverfahren meist nur langsam, zäh und mühsam durchsetzbar. Aber möglich. Gesetze definieren nicht das Leben.... das "Kosmetikerinnenurteil" Im Jahre 1996 hat der Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts* einer geprüften Kosmetikerin die Ausübung von Shiatsu/Akupressur untersagt, da diese Tätigkeit als Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetz (HP-Gestz) zu verstehen sei. Dieser Beschluß setzte m.E. erstmalig neue `Maßstäbe´, da er zu den ersten gehörte, die sich mit "Shiatsu-Massage" beschäftigten. Obwohl die Richter durchaus besonnene und sinnige Gedankengänge ausformulierten, die ihren Beschluß bekräftigten, darf nicht übersehen werden, dass auch hier ein Einzelfall verhandelt wurde. Eine geprüfte Kosmetikerin hatte ein (!) Seminar in Shiatsu/Akupressur an der Thalamus-Heilpraktikerschule absolviert. In ihren ursprünglichen Werbeblättern hat sie Formulierungen verwendet, die auf eine Heilbehandlung von bestimmten Krankheitsbildern wie Rückenschmerzen, Bandscheibenbeschwerden, Ischias, Kopf- oder Nackenschmerzen schließen ließen. Daraufhin ist das örtliche Gesundheitsamt tätig geworden. Die Beschreibung ihrer Tätigkeit in der Broschüre stellte sozusagen eine Provokation für das Gesundheitsamt dar, es war der "Schlüsselreiz", die Behörde m u ß t e einfach tätig werden. ... spüren, woher der Wind wehtGesundheitsbehörden m ü s s e n tätig werden, wenn sie den Verdacht haben, dass gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen wird. Das Interesse hinter dem Gesetz ist, die Bevölkerung vor "Kurpfuschern" zu schützen. Ich habe eine Berufshaftpflichtversicherung, die mich als Shiatsutherapeutin und Shiatsulehrerin versichert hat. Dafür brauche ich nicht die Heilerlaubnis nach dem HP-Gesetz nachzuweisen. Das Interesse der Versicherung ist ein anderes, als das der Gesundheitsämter, es ist finanzieller Natur. Ebenso das Finanzamt, dem ich meine Einnahmen aus Shiatsubehandlungen erkläre. Es interessiert den Fiskus nicht, ob diese Tätigkeit mit anderen Gesetzen eventuell nicht konform ist. Der HeilpraktikervereinBerufsstandswahrung. Zur Führerscheinprüfung muß jeder einen Erste-Hilfe-Kursus von wenigen Stunden nachweisen. Somit mache ich mich strafbar, wenn ich Hilfe verweigere, `Hand anlegen´ unterlasse, denn es geht um das Leben eines anderen Menschen. Als Shiatsulehrerin darf ich Techniken gegen Kopfschmerzen unterrichten, ausüben darf ich es nicht. Die Krankenkassen erstatten generell keine Kosten für Shiatsubehandlungen, da eine Wirkamkeit medizinisch nicht nachgewiesen ist. Hier geht es um Kostendämmung. Richter wiederum haben einigen wenigen Shiatsupraktikern die Tätigkeit untersagt, weil sie Shiatsu als Ausübung der Heilkunde verstehen. Sie kümmern sich um die Einhaltung der bestehenden Gesetze. "Freie Heilpraktiker e.V." strebt Verfahren an oder beauftragt sie, gegen Leute, die möglicherweise nicht berechtigt sind, die Heilkunde auszuüben. Hier geht es um ... ein Blick auf das horizontale Gewerbe Benötigt eine Prostituierte die Erlaubnis nach dem Heilpratikergesetz, um praktizieren zu dürfen ...? ... ein Eigentor? Im Rahmen der ESF (Europäischen Shiatsuföderation) ist ein Pilotprojekt für die Shiatsu-Forschungsstudie in England und Deutschland angelaufen. Sollte das Ergebnis sein, dass durch Shiatsu Linderung und Heilung von Beschwerden eintritt, ist dies ein wichtiger Meilenstein in der öffentlichen Anerkennung von Shiatsu. Weniger hilfreich ist dies zunächst für die Nicht-Heilpraktiker, wenn feststeht, dass Shiatsu eben eine Methode zur Heilung ist. Das mutet zunächst wie ein Eigentor an. Die GSD wird zwei Informationsfaltblätter ausarbeiten, die schon jetzt diese zwei verschiedenen Entwicklungen berücksichtigt: das "medizinische" Shiatsu und das Shiatsu, das nicht als Heilmethode ausgeübt wird. | Aktuelles
Achtung: Unsere Veranstaltungen • 6. Deutsche Shiatsu-Tage 11.-19.09.2010 Aktionsbehandlungen 11.09.2010 - 19.09.2010 • Praktische Einführung in Shiatsu - kostenlos 15.09.2010 • Behandlungstag - kostenlose Shiatsu-Behandlung 17.09.2010 • Shiatsu und Tapen 24.09.2010 mit Gundula Gerlach • Basiskurs 1 25.09.2010 - 03.10.2010 mit Cornelia Ebel • Mantren - Singkreis - Chanting 27.09.2010 mit Paula Heruth und Bruno Koch • Technikabend: Shiatsu im Sitzen 29.09.2010 mit Claudia Gerstmann • Shiatsu auf dem Behandlungsstuhl 01.10.2010 mit Cornelia Ebel • Technikabend: Lagerung und Techniken in der Schwangerschaft 06.10.2010 mit Claudia Gerstmann alle Veranstaltungen |